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Verhaltenskodex für Geschäftspartner:innen

der team neusta SE Konsul-Smidt-Straße 24, 28217 Bremen

Einleitung

Die team neusta-Unternehmensgruppe ist ein inhabergeführter Unternehmensverbund mit derzeit mehr als 1.000 Angestellten u.a. an den Standorten Bremen, München, Köln, Berlin und St. Gallen (CH). Innerhalb der Unternehmensgruppe realisieren wir als Full-Service-Partner für unsere Kund:innen Projekte entlang der gesamten digitalen Wertschöpfungskette. Die individuelle Softwareentwicklung ist dabei ebenso unser Kerngeschäft wie die Beratung, Entwicklung und Umsetzung komplexer Software-, Mobile- sowie eCommerce-Lösungen. Die team neusta SE und die weiteren Unternehmen der team neusta-Unternehmensgruppe eint über alle Geschäftsbereiche hinweg ein gemeinsames Wertesystem: Durch wirtschaftlich, ökologisch und sozial verantwortliches Handeln wollen wir die Lebensqualität der Menschen verbessern, Verantwortung übernehmen und mit beispielhaftem Engagement vorangehen. Um unsere Werte auch extern erfolgreich und effizient umsetzen zu können, definiert dieser Verhaltenskodex für Geschäftspartner:innen unsere Ansprüche an unsere Geschäftspartner:innen und legt verbindliche Maßstäbe für die Geschäftsbeziehung mit unseren Geschäftspartner:innen fest.

Ihr Engagement zählt

Eine nachhaltige Weiterentwicklung und Optimierung unseres unternehmerischen Handelns, unserer Geschäftsbeziehungen und insbesondere unserer Lieferketten sind uns wichtig. Das Mitwirken unserer Geschäftspartner:innen ist dabei erfolgsentscheidend. Wir erwarten von unseren Geschäftspartner:innen, dass sie alle geltenden Gesetze, insbesondere das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), einhalten, die Menschenrechte achten, die international anerkannten Umwelt-, Sozial- und Corporate-Governance-Standards (ESG-Standards) anerkennen und befolgen und alles daran setzen, diese Anforderungen und die Grundsätze dieses Verhaltenskodex vertraglich auch bei ihren Geschäftspartner:innen (insbesondere ihren Lieferant:innen und Subunternehmer:innen) umzusetzen.


Geltung dieses Verhaltenskodex

Dieser Verhaltenskodex gilt weltweit für all unsere Geschäftspartner:innen.

Geschäftspartner:innen im Sinne dieses Verhaltenskodex sind alle nicht zur team neusta SE oder einem weiteren Unternehmen der team neusta-Unternehmensgruppe gehörenden natürlichen oder juristischen Personen, von denen wir Lieferungen und/oder Leistungen beziehen. Hierzu zählen insbesondere unsere Lieferant:innen, Subunternehmer:innen, freien Mitarbeiter:innen, Berater:innen sowie Vertriebspartner:innen.

Für die (zukünftige) Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartner:innen und als Grundlage für alle zukünftigen Lieferungen und/oder Leistungen vereinbaren wir die Geltung der nachstehenden Regelungen und Grundsätze dieses Verhaltenskodex. Ein Verstoß unserer Geschäftspartner:innen gegen diesen Verhaltenskodex kann für uns in letzter Konsequenz Grund und Anlass sein, die Geschäftsbeziehungen einschließlich aller Liefer- bzw. Leistungsverträge zu unserem:unserer Geschäftspartner:in zu beenden.


Anforderungen an unsere Geschäftspartner:innen

Dieser Verhaltenskodex umfasst die für uns im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit entscheidenden ethischen, sozialen und ökologischen Aspekte, die auf den Prinzipien international anerkannter Standards zur verantwortlichen Unternehmensführung basieren. Hierzu zählen u.a. der Global Compact der Vereinten Nationen (United Nations Global Compact), die Arbeits- und Sozialstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie die Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

1. Einhaltung von Gesetzen
Wir bekennen uns zur Nachhaltigkeit und vertreten den Grundsatz strikter Legalität (Legalitätsgrundsatz). Integrität, gesetzes- und regelkonformes Verhalten sind die leitenden Prinzipien unserer Geschäftstätigkeit. Unser Verhaltenskodex definiert die Grenzen, innerhalb derer wir und unsere Mitarbeiter:innen handeln, denn rechtmäßiges Handeln und ethisches Verhalten sind integraler Bestandteil unserer Geschäftsaktivitäten und eine Grundvoraussetzung für die nachhaltige Sicherung unseres unternehmerischen Erfolgs. Sie sind zudem die Basis für das Vertrauen, das unsere Geschäftspartner:innen, Kund:innen, Lieferant:innen sowie die Gesellschaft und unsere Mitarbeiter:innen in uns setzen.

Die Einhaltung des Legalitätsprinzips umfasst insbesondere die Erfüllung der Pflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie die Beachtung unseres Verhaltenskodex und der LkSG-Grundsatzerklärung.

2. Soziale Verantwortung
Unsere Geschäftspartner:innen respektieren die nachfolgenden Prinzipien und verpflichten sich, die Rechte ihrer Mitarbeiter:innen sowie allen von ihrem Unternehmenshandeln Betroffenen zu achten, insbesondere:

Menschenrechte
Unsere Geschäftspartner:innen respektieren die international anerkannten Menschenrechte, insbesondere gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR).

Ausschluss von Zwangsarbeit
Unsere Geschäftspartner:innen lehnen jegliche wissentliche Nutzung von Zwangs- und Pflichtarbeit sowie jegliche Form von moderner Sklaverei und Menschenhandel ab. Sklavenarbeit, Zwangs- oder Pflichtarbeit, Schuldknechtschaft und Leibeigenschaft Menschenhandel oder sonstige Formen unfreiwilliger Arbeit werden zu keinem Zeitpunkt eingesetzt oder toleriert. Es gelten die ILO-Indikatoren für Zwangsarbeit (z.B. Einbehaltung von Ausweispapieren, Zurückbehaltung von Löhnen/Gehältern, übermäßige Überstunden). Jede Arbeit muss freiwillig sein und ohne Androhung von Strafe erfolgen. Beschäftigte müssen die Arbeit oder das Beschäftigungsverhältnis jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Frist beenden können. Außerdem darf keine inakzeptable Behandlung von Beschäftigten, wie etwa psychische Härte, sexuelle und persönliche Belästigung und/oder Erniedrigung stattfinden. Die Beauftragung oder Nutzung von Sicherheitskräften ist zu unterlassen, wenn beim Einsatz Personen unmenschlich oder erniedrigend behandelt oder verletzt werden oder die Vereinigungsfreiheit beeinträchtigt wird.

Verbot der Kinderarbeit
Kinderarbeit ist strikt untersagt. Unsere Geschäftspartner:innen setzen in keiner Phase der Produktion bzw. zu keinem Zeitpunkt der Liefer- und Wertschöpfungskette Kinderarbeit ein. Unsere Geschäftspartner:innen halten die ILO-Konventionen 138 und 182 und die ILO-Empfehlung 190 ein zum Mindestalter für die Beschäftigung von Kindern ein. Danach soll das Alter eines:einer Beschäftigten nicht geringer sein als das Alter, mit dem nach dem Recht des Beschäftigungsortes die allgemeine Schulpflicht endet, in keinem Fall geringer als 15 Jahre. Wenn Kinder bei der Arbeit angetroffen werden, haben unsere Geschäftspartner:innen Maßnahmen zu ergreifen, um Abhilfe zu schaffen und den Kindern den Besuch einer Schule zu ermöglichen; die 5 Maßnahmen zur Abschaffung von Kinderarbeit sind zu dokumentieren und müssen das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt stellen.

Auch die Rechte junger Beschäftigter unter 18 Jahren sind zu schützen. Junge Beschäftigte unter 18 Jahren dürfen keine Überstunden oder Nachtarbeit leisten. Unsere Geschäftspartner:innen untersagen Beschäftigten unter 18 Jahren zudem gefährliche Tätigkeiten. Gefährliche Tätigkeiten sind solche, bei denen eine erhöhte Gefährdung aus dem Arbeitsverfahren, der Art der Tätigkeit, den verwendeten Stoffen oder aus der Umgebung gegeben ist, weil keine ausreichenden Schutzmaßnahmen durchgeführt werden können.

Faire Entlohnung
Unsere Geschäftspartner:innen entlohnen ihre Mitarbeiter:innen sowie die für sie tätigen Personen angemessen. Das Entgelt für reguläre Arbeitsstunden und Überstunden muss dem gesetzlichen Mindestlohn und den branchenüblichen Mindeststandards am Arbeitsort oder dem ortsüblichen, existenzsichernden Lohn entsprechen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Das Entgelt für Überstunden muss in jedem Fall das Entgelt für reguläre Arbeitsstunden übersteigen. Soweit das Entgelt nicht ausreicht, um die Kosten des gewöhnlichen Lebensunterhalts zu decken und ein Mindestmaß an Rücklagen zu bilden, sind unsere Geschäftspartner:innen verpflichtet, das Entgelt innerhalb einer angemessenen Frist entsprechend zu erhöhen.

ür gleiche Arbeit wird ohne Diskriminierung gleiches Entgelt bezahlt. Lohnabzüge als Strafmaßnahmen sind nicht zulässig. Unsere Geschäftspartner:innen haben sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter:innen sowie die für sie tätigen Personen regelmäßig klar verständliche und detaillierte schriftliche Informationen über die Zusammensetzung ihres Entgelts erhalten.

Faire Arbeitszeit
Unsere Geschäftspartner:innen gewährleisten, dass die Arbeitszeiten den geltenden nationalen Gesetzen und Branchenstandards sowie den ILO-Übereinkommen 1, 14 und 106 entsprechen. Überstunden sind nur zulässig, wenn sie auf freiwilliger Basis erbracht werden und zwölf (12) Stunden pro Woche nicht übersteigen; den Beschäftigten ist nach sechs (6) aufeinanderfolgenden Arbeitstagen mindestens ein (1) freier Tag einzuräumen. Die wöchentliche Arbeitszeit darf 48 Stunden nicht regelmäßig überschreiten.

Vereinigungsfreiheit
Unsere Geschäftspartner:innen respektieren die Versammlungsfreiheit und das Recht ihrer Beschäftigten, Organisationen ihrer Wahl zu gründen, ihnen beizutreten, Kollektivverhandlungen zu führen und zu streiken. Sie respektieren außerdem das Recht ihrer Beschäftigten, ihre eigenen Vertreter frei zu wählen und sich zum Zweck von Kollektivverhandlungen unabhängig und frei zusammenzuschließen.

Arbeitnehmervertreter:innen sind vor Diskriminierung zu schützen. Ihnen ist freier Zugang zu den Arbeitsplätzen ihrer Kolleg:innen zu gewähren, um sicherzustellen, dass sie ihre Rechte in gesetzmäßiger und friedlicher Weise wahrnehmen können. Auch die Beschäftigten dürfen nicht aufgrund der Gründung, des Beitritts oder der Mitgliedschaft in einer solchen Organisation diskriminiert werden.

Diversität / Diskriminierungsverbot
Unsere Geschäftspartner:innen fördern Vielfalt und Diversität in ihrem Unternehmen und lehnen jegliche Form sexueller Belästigung oder verbotener Diskriminierung bei der Einstellung und Beschäftigung ihrer Mitarbeiter:innen z.B. aus Gründen nationaler, sozialer oder ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Religion, Staatsangehörigkeit, sexueller Ausrichtung, körperlicher oder geistiger Einschränkungen, Personenstand, Schwangerschaft, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder politischer Einstellung, soweit diese auf demokratischen Prinzipien und Toleranz gegenüber Andersdenkenden beruht, ab (ILO-Konventionen 100 und 111). Die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter:innen werden von unseren Geschäftspartner:innen respektiert.

Gesundheits- und Brandschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz
Die Sicherheit von Menschen, ihre körperliche und geistige Gesundheit und Unversehrtheit hat für uns oberste Priorität und muss zu den zentralen Werten unserer Geschäftspartner:innen gehören. Unsere Geschäftspartner:innen sind für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld verantwortlich und gewährleisten die Arbeitssicherheit und den Gesundheits- sowie Brandschutz am Arbeitsplatz im Rahmen der nationalen gesetzlichen Vorschriften. Unsere Geschäftspartner:innen treffen alle notwendigen Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Gesundheitsschäden, die sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit ihrer Beschäftigten ergeben können. Unsere Geschäftspartner:innen informieren ihre Beschäftigten über identifizierte Gefährdungen sowie die diesbezüglich getroffenen vorbeugenden Maßnahmen zur Gefährdungsminimierung. Zudem führen unsere Geschäftspartner:innen Qualifikationen zur Prävention von arbeitsbedingten Gesundheitsstörungen, zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, zur Ersten Hilfe und zum Brandschutz der Beschäftigten durch. 

Unsere Geschäftspartner:innen stellen ihren Beschäftigten kostenfrei geeignete Schutzausrüstung und Schutzkleidung zur Verfügung und installieren geeignete Brandschutzeinrichtungen, wie Brandmelder und Löscheinrichtungen.

Unsere Geschäftspartner:innen verhindern durch geeignete Maßnahmen die übermäßige körperliche oder geistige Ermüdung ihrer Beschäftigten und ermöglichen ihren Beschäftigten den Zugang zu Trinkwasser in ausreichender Menge und zu sauberen sanitären Einrichtungen.

Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen
Unsere Geschäftspartner:innen gewährleisten, nicht unter Verstoß gegen legitime Rechte Land, Wälder oder Gewässer zu entziehen, deren Nutzung die Lebensgrundlage von Personen sichert. Unsere Geschäftspartner:innen unterlassen schädliche Bodenveränderungen, Gewässer- und/oder Luftverunreinigungen, Lärmemissionen sowie übermäßigen Wasser-verbrauch, insbesondere wenn dies die Gesundheit von Personen schädigt, die natürlichen Grundlagen zur Produktion von Nahrung erheblich beeinträchtigt oder den Zugang von Personen zu einwandfreiem Trinkwasser oder Sanitäranlagen verhindert.


3. Ökologische Verantwortung

Unsere Geschäftspartner:innen tragen Verantwortung für die kontinuierliche Verbesserung der Umweltverträglichkeit ihrer Leistungen sowie für die Verringerung der Beanspruchung natürlicher Ressourcen und verpflichten sich, die einschlägigen Umweltgesetze und Umwelt-bestimmungen in allen Ländern, in denen sie, ihre Lieferant:innen und/oder Geschäftspartner: innen tätig sind, insbesondere:

Umwelt- und Klimaschutz
Unsere Geschäftspartner:innen halten alle geltenden nationalen und internationalen Umweltgesetze, -vorschriften und -standards ein und verpflichten sich, im Rahmen ihrer geschäftlichen Aktivitäten zum Umwelt- und Klimaschutz beizutragen.

Im Hinblick auf die Umwelt- und Klimaauswirkungen ihrer geschäftlichen Aktivitäten verfolgen unsere Geschäftspartner:innen einen nachhaltigen Ansatz und unternehmen angemessene Anstrengungen, um einen bestmöglich wirksamen Umweltschutz zu gewährleisten und Umweltbelastungen stetig zu verringern. Sie sind zudem dazu angehalten, die Entwicklung klimafreundlicher Leistungen, Prozesse und Verfahren sowohl im eigenen Unternehmen als auch bei ihren Lieferant:innen du Geschäftspartner:innen voranzutreiben.

Ressourcen- und Energieverbrauch / Energieeffizienz
Unsere Geschäftspartner:innen gewährleisten eine energieeffiziente und umweltfreundliche Ressourcennutzung. Unsere Geschäftspartner:innen reduzieren im Rahmen ihrer geschäftlichen Aktivitäten den Einsatz und den Verbrauch von Ressourcen (einschließlich Wasser und Energie), vermeiden die Erzeugung von Abfall jeglicher Art und überwachen und dokumentieren den Energieverbrauch. Unsere Geschäftspartner:innen werden angemessene Anstrengungen unternehmen, um wirtschaftliche Lösungen zu finden, um die Energieeffizienz zu verbessern und den Energieverbrauch zu minimieren.

Abfall- und Abwassermanagement
Unsere Geschäftspartner:innen stellen sicher, dass alle Abfälle und Abwässer gemäß den einschlägigen Vorschriften sicher und umweltverträglich entsorgt bzw. eingeleitet werden.

Vor der Einleitung oder Entsorgung typisieren, überwachen, überprüfen und behandeln unsere Geschäftspartner:innen die Abwässer aus Betriebsabläufen, Fertigungsprozessen und sanitären Anlagen. Darüber hinaus werden sich unsere Geschäftspartner:innen bemühen, Maßnahmen einzuführen, um die Erzeugung von Abwässern zu reduzieren. 

Unsere Geschäftspartner:innen verfolgen eine systematische Herangehensweise, um Festabfall zu ermitteln, zu handhaben, zu reduzieren und verantwortungsvoll zu entsorgen oder zu recyceln. Unsere Geschäftspartner:innen beachten die Verbote der Ausfuhr gefährlicher Abfälle gemäß Basler Übereinkommen vom 22. März 1989 in der aktuellen Fassung.

Umgang mit Luftemission
Unsere Geschäftspartner:innen typisieren, überwachen, überprüfen und behandeln bei Bedarf die allgemeinen Emissionen (Luft- und Lärmemissionen) sowie die Treibhausgasemissionen aus den Betriebsabläufen vor ihrer Freisetzung und überwacht seine Abgasreinigungssysteme; unsere Geschäftspartner:innen sind zudem angehalten, wirtschaftliche Lösungen zu finden, um jegliche Emissionen zu minimieren.


Umgang mit Konfliktmineralien
Für die Konfliktmineralien Zinn, Wolfram, Tantal und Gold sowie für weitere Rohstoffe wie Kobalt etabliert team neusta Prozesse zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten in Übereinstimmung mit den Leitsätzen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD); dies erwartet team neusta auch von ihren Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen

Das Schmelzen und Raffinerien von solchen Konfliktmineralien ohne angemessene, auditierte Sorgfaltsprozesse soll vermieden werden.

Gefährliche Stoffe / Chemikalien / Quecksilber
Unsere Geschäftspartner:innen ermitteln die Chemikalien sowie anderen gefährlichen Stoffe, die beiihrer Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen, und handhaben diese Chemikalien und anderen gefährlichen Stoffe so, dass beim Umgang mit den Chemikalien und gefährlichen Stoffen, bei deren Beförderung, Lagerung und/oder Nutzung, bei deren Recycling oder Wiederverwendung sowie Entsorgung die Sicherheit gewährleistet ist.

Persistente organische Schadstoffe sind im Einklang mit dem Stockholmer Übereinkommen vom 23.Mai 2001 in der jeweils aktuellen Fassung herzustellen, in Verkehr zu bringen, zu verwenden und freizusetzen, um im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip, die menschliche Gesundheit und die Umweltvor persistenten organischen Stoffen zu schützen. Unsere Geschäftspartner:innen halten zudem die Bestimmungen des Stockholmer Übereinkommens zur Entsorgung von Abfällen, die aus persistentenorganischen Schadstoffen bestehen, sie enthalten oder durch sie verunreinigt sind, ein.
Unsere Geschäftspartner:innen stellen sicher, dass Quecksilber möglichst nicht, ansonsten nur undausschließlich im Einklang mit den Verboten des geltenden Übereinkommens von Minimata vom 10.Oktober 2013 verwendet werden.

4. Ethisches Geschäftsverhalten
Unsere Geschäftspartner:innen halten Recht und Gesetz ein und verhalten sich ethisch, insbesondere:

Vermeidung von Interessenkonflikten
Unsere Geschäftspartner:innen treffen ihre Entscheidungen ausschließlich auf Grundlage sachlicher Kriterien und lassen sich nicht von finanziellen oder persönlichen Interessen oder Beziehungenbeeinflussen.

Korruptionsverbot
Unsere Geschäftspartner:innen dulden keine Form von Korruption. Die Annahme und Gewährung vonBestechungsgeldern, Schmiergeldern oder sonstigen unzulässigen Zahlungen sowie von nicht sozialadäquaten Geschenken ist untersagt.

Unsere Geschäftspartner:innen bieten uns oder unseren Mitarbeiter:innen keinesfalls Bargeld o.Ä. an. Auch bei geschäftsüblichen Anlässen, insbesondere Geschäftsessen, vermeiden unsere Geschäftspartner:innen bereits den Anschein der Beeinflussung.

Fairer Wettbewerb / Antitrust
Unsere Geschäftspartner:innen achten den fairen und freien Wettbewerb und halten sich an diegeltenden wettbewerbs- und kartellrechtlichen Vorgaben. Unsere Geschäftspartner:innen treffen insbesondere keine wettbewerbswidrigen Absprachen und Vereinbarungen mit Wettbewerbern, Lieferanten, Kunden oder sonstigen Dritten und missbrauchen keine – möglicherweise gegebene –marktbeherrschende Stellung. Handlungen, die auch nur den Anschein eines abgestimmten Verhaltenserwecken, sind zu unterlassen.

Geldwäsche
Unsere Geschäftspartner:innen stellen sicher, dass die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungengegen Geldwäsche eingehalten werden. Unsere Geschäftspartner:innen wirken durch geeignete undangemessene Maßnahmen dem Einschleusen illegal erworbener Finanzmittel in denWirtschaftskreislauf entgegen.

Datenschutz
Unsere Geschäftspartner:innen achten den Schutz der Privatsphäre und die Sicherheit derVerarbeitung personenbezogener Daten und erheben, verarbeiten, speichern und nutzenpersonenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den Bestim􀀀mungen der europäischenDatenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie der Datenschutzgesetze der Bundesrepublik Deutschland und allen darüber hinaus geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zum Datenschutz. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch unsere Geschäftspartner: innenerfolgt nur dann, wenn die Verarbeitung rechtmäßig und notwendig ist.
Unsere Geschäftspartner:innen beachten ferner alle einschlägigen Gesetze zur Informationssicherheitund schulen und verpflichten auch ihre Mitarbeiter:innen im Hinblick auf den Datenschutz und die Informationssicherheit.

Umgang mit vertraulichen Informationen sowie mit Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
Im Rahmen der Zusammenarbeit ist der Schutz von (vertraulichen) Informationen sowie von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen essenziell. Unsere Geschäftspartner:innen wahren dieVertraulichkeit von (vertraulichen) Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen undverpflichten auch ihre Mitarbeiter:innen, die Vertraulichkeit der (vertraulichen) Informationen und Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren und ausschließlich im zugelassenen Rahmen zuverwenden. Eine Weitergabe von (vertraulichen) Informationen an unbefugte Dritte ist untersagt.

Geistiges Eigentum
Unsere Geschäftspartner:innen respektieren die Rechte am geistigem Eigentum und die gewerblichen Schutzrechte Dritter (Patente, Geschmacksmuster und Marken) sowie das Know-how Dritter.

Kommunikation
Unsere Geschäftspartner:innen verfolgen eine offene und konstruktive Kommunikationspolitik mitihren Mitarbeiter:innen und Geschäftspartner:innen und sensibilisieren diese für die einzuhaltenden gesetzlichen Vorschriften, vertraglichen Vereinbarungen und sonstigen Standards, um unrechtes Handeln zu vermeiden.

5. Kenntnisnahme und Einverständnis
Unser:e Geschäftspartner:in bestätigt mit der Unterzeichnung dieses Dokuments dessen Inhalte zur Kenntnis genommen zu haben und verpflichtet sich, rechtskonfor verantwortungsvoll und ethisch zuhandeln, die vorstehenden Verhaltensgrundsätze einzuhalten und diese auch an seine:ihre Mitarbeiter:innen und Geschäftspartner zu kommunizieren.

6. Schlusswort
Für uns ist faires, unternehmerisches Handeln unter Einhaltung der geltenden Umwelt-, Sozial- und Compliance-Regeln und -Standards zentrales Element unserer Unternehmensphilosophie. Gemeinsam mit unseren Geschäftspartner:innen streben wir in diesem Zusammenhang auch die kontinuierliche Verbesserung unserer Wertschöpfungsketten an.
Dieser Verhaltenskodex für Geschäftspartner:innen ist integraler Bestandteil unserer geschäftlichen Beziehung zu unseren jeweiligen Geschäftspartner:innen. All unsere Geschäftspartner:innen sind aufgefordert, die Einhaltung dieses Verhaltenskodex fortlaufend zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, die Einhaltung dieses Verhaltenskodex durch unsere Geschäftspartner:innen zu überprüfen und ggf. erforderliche Maßnahmen für Verbesserungen gemeinsam mit unseren Geschäftspartner:innen zudefinieren. Jeder Verstoß gegen die in diesem Verhaltenskodex aufgeführten Grundsätze und Regeln wird als Beeinträchtigung unserer Geschäftsbeziehung mit unseren Geschäftspartner:innen betrachtet.


Stand: Juni 2025