Wie wir prüfen
In Deutschland gilt für öffentliche Stellen die Barrierefreie Informationstechnik Verordnung 2.0 (BITV 2.0) und für diverse private Anbieter ab Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetzt (BFSG) als rechtliche Grundlage. Für beide Varianten bietet sich der BITV-Test an, bei dem die WCAG 2.1 Kriterien bis Stufe AA getestet werden, plus weitere Anforderungen, die durch harmonisierte Normen und Gesetze vorgegeben werden.
Doch auch wenn du nicht gesetzlich verpflichtet bist, deine Webseite barrierefrei anzubieten, lohnt sich eine Überprüfung. Die Sichtung deiner Webpräsenz durch unsere erfahrenen UX- und Accessibility-Expert:innen vermittelt dir einen tiefen Einblick in die versteckten Potenziale deiner Webseite. Mit den Ergebnissen aus unseren Audits ist es dir möglich, barrierefreie und benutzerfreundliche Angebote zu entwickeln. Erweitere deinen Kundenkreis, indem du das Nutzungserlebnis deiner Produkte ganzheitlich optimieren!