Bin ich und mein Unternehmen vom BFSG betroffen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt ab 28. Juni 2025. Es verpflichtet zur Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen, die von Verbraucher:innen genutzt bzw. in Anspruch genommen werden.

Für wen gilt das BFSG?

Folgende Produkte und Dienstleistungen fallen unter das BFSG:

Produkte:

  • Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone
  • Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten
  • Fernsehgeräte mit Internetzugang
  • E-Book-Lesegeräte
  • Router

Dienstleistungen:

  • Telekommunikationsdienste
  • E-Books
  • auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen (inklusive Apps) im überregionalen Personenverkehr
  • Bankdienstleistungen
  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. B2C-Onlineshops)
  • Personenbeförderungsdienste

Barrierefreiheit im B2B

Dienstleistungen, die ausschließlich im Bereich B2B (Business to Business) angeboten werden, sind nicht vom BFSG betroffen. Trotzdem bringen Accessibility-Maßnahmen zahlreiche Vorteile auch im B2B-Bereich:
  • Verbessertes SEO-Ranking
  • Bessere Usability und User Experience
  • Vermeidung von Fehlern bei der Benutzung
  • Ansprache einer größeren Zielgruppe (12,6% der Menschen haben eine anerkannte Behinderung)

Barrierefreiheit für öffentliche Stellen

Die Vorschriften zur Barrierefreiheit für öffentliche Einrichtungen werden weiterhin durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0) festgelegt. 

Seit dem 23. Juni 2021 müssen mobile Anwendungen barrierefrei gestaltet sein. Im Allgemeinen sind alle öffentlichen Einrichtungen, einschließlich Behörden, Ministerien, Gerichte sowie öffentliche Krankenhäuser und Universitäten, verpflichtet, barrierefreie Webangebote bereitzustellen.

Werde aktiv!

Du möchtest selbst aktiv werden und Barrierefreiheit in deinem Unternehmen voranbringen? Dann ist unsere eintägige Schulung zu digitaler Barrierefreiheit genau das Richtige für dich!

Noch unsicher? 

Bist du unsicher ob du und dein Unternehmen vom BFSG betroffen sind? Kontaktiere uns!

Claudio Diaspero

Geschäftsführung
+49 421 333055-569

Tim Wessel

Berater für digitale Barrierefreiheit
+49 421 333055-537